Kurz gesagt: Standesämter verlangen für fremdsprachige Urkunden in der Regel beglaubigte Übersetzungen, etwa bei Eheschließung, Namenserklärung oder Beurkundung einer Geburt. Ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Herkunftsland der Urkunde ab.
Typische Dokumente
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis und Ledigkeitsbescheinigung
- Meldebescheinigung
Worauf achten?
- Auszug aus dem Register: oft werden aktuelle Auszüge verlangt, nicht alte Kopien.
- Vollständige Urkunde mit allen Vermerken übersetzen lassen.
- Namen exakt wie im Reisepass.
- Prüfen, ob Apostille oder Legalisation nötig ist: Apostille oder Legalisation. Für EU-Urkunden gilt ggf. die EU-Urkundenverordnung.
Welche Unterlagen genau verlangt werden, bestimmt die zuständige Stelle. Fragen Sie vor der Bestellung nach und lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich geben.
Häufige Fragen
Reicht ein Scan der Übersetzung?
Das entscheidet das Standesamt. Viele verlangen das Original mit Stempel; fragen Sie nach.
Muss das Standesamt am Wohnort sein?
Maßgeblich ist das Amt, bei dem Sie Ihr Anliegen einreichen. Für die Übersetzung ist der Standort des Übersetzers unerheblich.
