Stand: 28.10.2026 · Redaktion beglaubigt24 · Quellen und Rechtsgrundlagen

Kurz gesagt: Arabische Dokumente werden von einem für Arabisch zugelassenen Übersetzer beglaubigt übersetzt. Besonderheiten sind die Schreibrichtung, die Transkription der Namen in lateinische Buchstaben und der Umstand, dass sich die Länder bei Apostille und Legalisation unterscheiden.

Besonderheiten

  • Namen: Ein arabischer Name kann in lateinischer Schrift verschieden geschrieben werden. Maßgeblich ist meist die Schreibweise im Reisepass.
  • Datum: Manche Dokumente enthalten Daten nach islamischem Kalender; sie werden entsprechend übertragen oder umgerechnet, soweit der Übersetzer das vermerkt.
  • Dialekte: Amtliche Dokumente sind meist in Hocharabisch.

Apostille oder Legalisation?

Arabischsprachige Staaten sind unterschiedlich: Manche gehören dem Haager Übereinkommen an, andere nicht. Prüfen Sie das Land in der Statusübersicht der Haager Konferenz (HCCH) und klären Sie mit der deutschen Stelle den Weg. Siehe Apostille oder Legalisation.

Typische Dokumente

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Zeugnisse, Führungszeugnis, Familienbuchauszüge.

Häufige Fragen

Wie wird der Name geschrieben?

Nach der Schreibweise im Reisepass. Weicht eine Urkunde ab, weisen Sie den Übersetzer darauf hin.

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