Kurz gesagt: Notenübersichten (Transcript of Records) werden beglaubigt übersetzt, wenn Hochschulen sie für Bewerbung oder Anerkennung prüfen. Die Noten werden übernommen; die Umrechnung erfolgt durch die Hochschule.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung verlangt?
Anlässe: Masterbewerbung, Studienplatzwechsel, Anerkennung von Studienleistungen.
Worauf Sie achten sollten
- Alle Seiten inklusive Legende zur Notenskala übersetzen lassen.
- Fachbezeichnungen werden sinngemäß übertragen.
So gehen Sie vor
- Anforderung der Stelle klären: Checkliste.
- Vollständigen, lesbaren Scan bereithalten.
- Beglaubigte Übersetzung bestellen: online oder über ein Verzeichnis: Übersetzer finden.
- Kosten und Dauer: Kosten, Dauer.
Welche Form die empfangende Stelle verlangt, entscheidet sie selbst. Fragen Sie vorab nach, ob ein Scan genügt und ob eine Apostille nötig ist.
Häufige Fragen
Rechnet der Übersetzer die Noten in deutsche Noten um?
Nein. Das erledigt die Hochschule bzw. das Bewerbungsportal.
