Kurz gesagt: Ein Ehefähigkeitszeugnis wird beglaubigt übersetzt, wenn ein ausländischer Verlobter seine Ehefähigkeit nachweist oder deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten. Das Standesamt gibt vor, welche Form nötig ist.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung verlangt?
Für Ausländer, die in Deutschland heiraten, wird häufig ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates verlangt (§ 1309 BGB). Eine Befreiung ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn der Heimatstaat solche Zeugnisse nicht ausstellt; sie erteilt der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt liegt, und gilt nur sechs Monate. Einzelheiten klärt das Standesamt.
Worauf Sie achten sollten
- Zeugnisse haben eine begrenzte Gültigkeit; Standesamt fragen.
- Apostille/Legalisation prüfen.
- Auch Ledigkeitsbescheinigungen werden so behandelt.
So gehen Sie vor
- Anforderung der Stelle klären: Checkliste.
- Vollständigen, lesbaren Scan bereithalten.
- Beglaubigte Übersetzung bestellen: online oder über ein Verzeichnis: Übersetzer finden.
- Kosten und Dauer: Kosten, Dauer.
Welche Form die empfangende Stelle verlangt, entscheidet sie selbst. Fragen Sie vorab nach, ob ein Scan genügt und ob eine Apostille nötig ist.
Häufige Fragen
Wer erteilt die Befreiung?
Nach § 1309 BGB der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt der Anmeldung liegt. Das Standesamt erklärt den Ablauf.
