Stand: 28.10.2026 · Redaktion beglaubigt24 · Quellen und Rechtsgrundlagen

Kurz gesagt: Eine beglaubigte Kopie bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt. Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Beides sind getrennte Schritte; für manche Verfahren brauchen Sie beides.

Beglaubigte Kopie (Abschrift)

Die Beglaubigung einer Kopie bestätigt nur, dass sie mit der Vorlage übereinstimmt. Sie sagt nichts über die Richtigkeit des Inhalts. Je nach Zweck beglaubigen Behörden (zur Vorlage bei einer Behörde) oder Notare Kopien. Die Gebühren und Zuständigkeiten regeln Bund und Länder; fragen Sie bei Gemeinde oder Notariat nach.

Beglaubigte Übersetzung

Hier bestätigt ein zugelassener Übersetzer die Übersetzung. Der Vermerk wird in der Regel mit einer Kopie oder einem Scan des Originals verbunden. Siehe Beglaubigte Übersetzung.

Wann brauche ich was?

  • Behörde verlangt eine beglaubigte Kopie Ihres deutschen Zeugnisses: Amt oder Notar.
  • Behörde verlangt eine beglaubigte Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde: vereidigter Übersetzer.
  • Ausland verlangt zusätzlich Apostille: siehe Apostille oder Legalisation.

Hochschulen verlangen teils beglaubigte Kopien der Originale zusammen mit beglaubigten Übersetzungen. Die genaue Kombination steht in deren Anforderungen.

Häufige Fragen

Kann der Übersetzer auch die Kopie beglaubigen?

Der Übersetzer bestätigt die Übersetzung und verbindet sie mit der Vorlage. Eine eigenständige beglaubigte Kopie des Originals für Behörden ist etwas anderes. Fragen Sie, was Ihre Stelle verlangt.

Ist eine beglaubigte Kopie eine Apostille?

Nein. Die Apostille bestätigt die Echtheit von Unterschrift und Siegel einer öffentlichen Urkunde für den internationalen Gebrauch.

Weiterführende Ratgeber