Stand: 28.10.2026 · Redaktion beglaubigt24 · Quellen und Rechtsgrundlagen

Kurz gesagt: Für Aufenthaltstitel, Visum, Familiennachzug und Einbürgerung verlangt die Ausländerbehörde häufig Urkunden, Zeugnisse und Führungszeugnisse in beglaubigter Übersetzung. Die Liste der benötigten Unterlagen gibt die Behörde vor.

Häufig verlangte Unterlagen

Tipps

  • Fordern Sie die Unterlagenliste der Behörde an und reichen Sie nur das Verlangte ein.
  • Planen Sie Zeit für Übersetzung und ggf. Apostille ein: Dauer.
  • Bewahren Sie Originale sicher auf; Behörden verlangen sie oft zur Einsicht.

Welche Unterlagen genau verlangt werden, bestimmt die zuständige Stelle. Fragen Sie vor der Bestellung nach und lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich geben.

Häufige Fragen

Brauche ich für jedes Dokument eine beglaubigte Übersetzung?

Nur für fremdsprachige Dokumente, die die Behörde verlangt, und nur in den Sprachen, die sie nicht selbst lesen kann oder akzeptiert. Fragen Sie nach.

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