Kurz gesagt: Für Behörden im Ausland gelten eigene Regeln. Manche verlangen eine Übersetzung im Zielland, andere akzeptieren die Übersetzung eines vereidigten Übersetzers aus Deutschland, häufig zusammen mit Apostille oder Legalisation. Maßgeblich ist, was die Botschaft oder Behörde des Ziellandes vorgibt.
Reihenfolge
- Anforderung der Botschaft/Behörde des Ziellandes einholen.
- Falls nötig, beglaubigte Kopie der deutschen Urkunde besorgen.
- Apostille oder Legalisation einholen: Apostille oder Legalisation.
- Urkunde samt Apostille beglaubigt übersetzen lassen.
- Falls verlangt, Übersetzung ebenfalls apostillieren lassen.
Hinweis
Bei manchen Online-Diensten können Sie angeben, dass die Übersetzung beim Konsulat eingereicht wird, damit Besonderheiten berücksichtigt werden. Bei Linguation gibt es dafür laut Anbieter eine Option bei der Bestellung.
Welche Unterlagen genau verlangt werden, bestimmt die zuständige Stelle. Fragen Sie vor der Bestellung nach und lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich geben.
Häufige Fragen
Muss die Übersetzung im Zielland angefertigt werden?
Das kommt auf das Land an. Fragen Sie die Botschaft oder die empfangende Behörde.
