Kurz gesagt: Beglaubigte Übersetzungen werden von Standesämtern, Ausländerbehörden, Hochschulen, Gerichten, Notaren und Fahrerlaubnisbehörden verlangt. Ob eine Stelle die Übersetzung annimmt, hängt weniger von der Sprachqualität ab als von der Form: Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift eines zugelassenen Übersetzers.
Übersicht nach Stellen
| Stelle | Typische Dokumente | Mehr |
|---|---|---|
| Standesamt | Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde, Ehefähigkeitszeugnis | Standesamt |
| Ausländerbehörde | Urkunden, Zeugnisse, Führungszeugnisse | Ausländerbehörde |
| Einbürgerung | Urkunden, Nachweise | Einbürgerung |
| Familiennachzug | Heirats- und Geburtsurkunden | Familiennachzug |
| Hochschule | Zeugnisse, Diplome, Notenübersichten | Hochschule |
| Berufsanerkennung | Berufsabschlüsse, Ausbildungsnachweise | Berufsanerkennung |
| Fahrerlaubnisbehörde | Ausländischer Führerschein | Führerschein |
| Gericht, Notar | Urteile, Vollmachten, Verträge, Erbscheine | Gericht und Notar |
| Botschaft, Konsulat | Deutsche Urkunden fürs Ausland | Botschaft und Konsulat |
Vorab klären
- Welche Dokumente und in welcher Sprache?
- Beglaubigt oder einfach?
- Scan oder Original?
- Zusätzlich Apostille, Legalisation oder beglaubigte Kopie?
- Frist und Eilbedarf?
Siehe Checkliste.
Gilt die Übersetzung bundesweit?
In der Regel ja: Maßgeblich ist die Zulassung des Übersetzers in Deutschland, nicht sein Wohnort. Verbindlich entscheidet aber die jeweilige Behörde.
Häufige Fragen
Was tun, wenn die Behörde die Übersetzung nicht annimmt?
Fragen Sie nach dem genauen Grund und melden Sie ihn Ihrem Anbieter. Betrifft er die Übersetzung selbst, passt dieser sie an.
Akzeptieren Arbeitgeber beglaubigte Übersetzungen?
Ja, verlangen sie aber nur selten. Für Bewerbungen genügt häufig eine einfache Übersetzung.
