Stand: 28.10.2026 · Redaktion beglaubigt24 · Quellen und Rechtsgrundlagen

Kurz gesagt: Beglaubigte Übersetzungen werden von Standesämtern, Ausländerbehörden, Hochschulen, Gerichten, Notaren und Fahrerlaubnisbehörden verlangt. Ob eine Stelle die Übersetzung annimmt, hängt weniger von der Sprachqualität ab als von der Form: Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift eines zugelassenen Übersetzers.

Übersicht nach Stellen

StelleTypische DokumenteMehr
StandesamtGeburts-, Heirats-, Sterbeurkunde, EhefähigkeitszeugnisStandesamt
AusländerbehördeUrkunden, Zeugnisse, FührungszeugnisseAusländerbehörde
EinbürgerungUrkunden, NachweiseEinbürgerung
FamiliennachzugHeirats- und GeburtsurkundenFamiliennachzug
HochschuleZeugnisse, Diplome, NotenübersichtenHochschule
BerufsanerkennungBerufsabschlüsse, AusbildungsnachweiseBerufsanerkennung
FahrerlaubnisbehördeAusländischer FührerscheinFührerschein
Gericht, NotarUrteile, Vollmachten, Verträge, ErbscheineGericht und Notar
Botschaft, KonsulatDeutsche Urkunden fürs AuslandBotschaft und Konsulat

Vorab klären

  • Welche Dokumente und in welcher Sprache?
  • Beglaubigt oder einfach?
  • Scan oder Original?
  • Zusätzlich Apostille, Legalisation oder beglaubigte Kopie?
  • Frist und Eilbedarf?

Siehe Checkliste.

Gilt die Übersetzung bundesweit?

In der Regel ja: Maßgeblich ist die Zulassung des Übersetzers in Deutschland, nicht sein Wohnort. Verbindlich entscheidet aber die jeweilige Behörde.

Häufige Fragen

Was tun, wenn die Behörde die Übersetzung nicht annimmt?

Fragen Sie nach dem genauen Grund und melden Sie ihn Ihrem Anbieter. Betrifft er die Übersetzung selbst, passt dieser sie an.

Akzeptieren Arbeitgeber beglaubigte Übersetzungen?

Ja, verlangen sie aber nur selten. Für Bewerbungen genügt häufig eine einfache Übersetzung.

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