Kurz gesagt: Ein Erbschein wird beglaubigt übersetzt, wenn Banken, Grundbuch oder Nachlassgerichte im Ausland ihn in ihrer Sprache prüfen. Für Erbfälle innerhalb der EU gibt es zusätzlich das Europäische Nachlasszeugnis.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung verlangt?
Erbscheine stellt das deutsche Nachlassgericht aus. Das Europäische Nachlasszeugnis basiert auf der EU-Erbrechtsverordnung (650/2012), ist freiwillig und steht neben dem Erbschein; es gilt nicht in allen EU-Staaten (Dänemark und Irland sind ausgenommen). Es dient vor allem dem Nachweis der Erbenstellung in einem anderen EU-Staat und wird in Deutschland vom Nachlassgericht ausgestellt. Welche Variante nötig ist, klären Sie mit dem Nachlassgericht.
Worauf Sie achten sollten
- Beglaubigte Ausfertigung des Nachlassgerichts bereithalten.
- Apostille außerhalb der EU häufig nötig.
- Rechtsfragen bitte mit Notar oder Anwalt klären.
So gehen Sie vor
- Anforderung der Stelle klären: Checkliste.
- Vollständigen, lesbaren Scan bereithalten.
- Beglaubigte Übersetzung bestellen: online oder über ein Verzeichnis: Übersetzer finden.
- Kosten und Dauer: Kosten, Dauer.
Welche Form die empfangende Stelle verlangt, entscheidet sie selbst. Fragen Sie vorab nach, ob ein Scan genügt und ob eine Apostille nötig ist.
Häufige Fragen
Ist das Europäische Nachlasszeugnis ein Erbschein?
Es ist ein eigenes Zeugnis nach EU-Recht, das einen ähnlichen Zweck erfüllt. Fragen Sie die Stelle, welches akzeptiert wird.
