Kurz gesagt: Zugelassene Übersetzer finden Sie im öffentlichen Verzeichnis justiz-dolmetscher.de oder über Übersetzungsdienste, die mit vereidigten Übersetzern arbeiten. Prüfen Sie die Sprachkombination, die Zulassung und ob Preis und Liefertermin vor der Beauftragung feststehen.
Option 1: Verzeichnis der Justiz
Das Portal justiz-dolmetscher.de führt Dolmetscher und Übersetzer, die von Gerichten oder Justizbehörden der Länder zugelassen sind. Sie können nach Sprache und Ort suchen und direkt Kontakt aufnehmen. Vorteil: Sie sehen die Zulassung. Nachteil: Sie müssen selbst anfragen, auf ein Angebot warten und ggf. per Post liefern lassen.
Option 2: Online-Dienst
Online-Dienste wie Linguation vermitteln Aufträge an gerichtlich vereidigte Übersetzer. Sie laden das Dokument hoch, sehen Preis und Liefertermin und erhalten die Übersetzung digital und auf Wunsch per Post. Das spart Termine und Wege, besonders wenn der Übersetzer für Ihre Sprache nicht in Ihrer Stadt sitzt.
Worauf Sie achten sollten
- Ist der Übersetzer für Ihre Sprachrichtung zugelassen (z. B. Türkisch–Deutsch)?
- Steht der Gesamtpreis inklusive Beglaubigung, Versand und Umsatzsteuer fest? Siehe Kosten.
- Gibt es einen Liefertermin und eine Express-Option? Siehe Dauer.
- Wird die Übersetzung bei Beanstandung durch die Behörde angepasst?
- Wird mit Ihren Daten vertraulich umgegangen?
Häufige Fragen
Muss der Übersetzer in meiner Stadt sitzen?
Nein. Entscheidend ist die Zulassung in Deutschland, nicht der Standort. Viele Behörden akzeptieren Übersetzungen unabhängig vom Sitz.
Kann ich den Übersetzer frei wählen?
Ja, sofern die Behörde keinen bestimmten Übersetzer vorschreibt. Das ist selten und sollte in der Anforderung der Behörde stehen.
