Stand: 28.10.2026 · Redaktion beglaubigt24 · Quellen und Rechtsgrundlagen

Kurz gesagt: Eine beglaubigte Übersetzung trägt den Vermerk eines zugelassenen Übersetzers und wird von Behörden, Gerichten und Hochschulen verlangt. Eine einfache Übersetzung hat keinen Beglaubigungsvermerk und genügt meist für private Zwecke oder zur Information. Welche Form nötig ist, entscheidet die empfangende Stelle.

Vergleich

Einfache ÜbersetzungBeglaubigte Übersetzung
Vermerk, Stempel, Unterschriftneinja
Wer übersetzt?beliebiger Übersetzerzugelassener (vereidigter) Übersetzer
Typische VerwendungInformation, Bewerbung, interne ZweckeStandesamt, Ausländerbehörde, Hochschule, Gericht
Preismeist niedrigermeist höher

Faustregel

Sobald eine Behörde das Dokument rechtlich prüft, ist fast immer eine beglaubigte Übersetzung gefragt. Für Bewerbungen bei Arbeitgebern genügt häufig eine einfache Übersetzung. Im Zweifel fragen Sie nach und lassen sich die Anforderung schriftlich geben.

Was ist mit „amtlich“, „zertifiziert“ oder „notariell“?

Diese Begriffe werden im Alltag oft gleichbedeutend verwendet. Rechtlich entscheidend ist, dass ein in Deutschland zugelassener Übersetzer beglaubigt. Eine notarielle Bestätigung ist ein anderes Verfahren und nur in Sonderfällen gefordert.

Häufige Fragen

Reicht für das Standesamt eine einfache Übersetzung?

In der Regel nicht. Standesämter verlangen für ausländische Urkunden meist eine beglaubigte Übersetzung. Fragen Sie das zuständige Amt.

Kann ich später eine einfache Übersetzung beglaubigen lassen?

Eine Beglaubigung erfolgt durch den zugelassenen Übersetzer, der die Übersetzung selbst anfertigt. Eine fremde Übersetzung wird in der Regel nicht nachträglich beglaubigt.

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