Stand: 28.10.2026 · Redaktion beglaubigt24 · Quellen und Rechtsgrundlagen

Kurz gesagt: Für den Familiennachzug werden meist Heirats- und Geburtsurkunden verlangt, oft mit beglaubigter Übersetzung und je nach Herkunftsland mit Apostille oder Legalisation. Die deutsche Auslandsvertretung bzw. die Ausländerbehörde nennt die konkreten Vorgaben.

Dokumente

Reihenfolge beachten

Besorgen Sie zuerst ggf. die Apostille oder Legalisation im Herkunftsland, dann lassen Sie die Urkunde samt Beglaubigungsvermerken übersetzen. Welche Übersetzungen anerkannt werden und ob eine Überprüfung der Urkunde durch die Botschaft erfolgt, regelt die Auslandsvertretung. Siehe Apostille oder Legalisation.

Welche Unterlagen genau verlangt werden, bestimmt die zuständige Stelle. Fragen Sie vor der Bestellung nach und lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich geben.

Häufige Fragen

Wo wird die Übersetzung angefertigt?

Die zuständige Stelle legt fest, ob eine Übersetzung eines in Deutschland zugelassenen Übersetzers genügt oder eine Übersetzung im Herkunftsland gewünscht ist.

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