Kurz gesagt: Polnische Urkunden werden von einem für Polnisch zugelassenen Übersetzer beglaubigt übersetzt. Polen ist EU-Mitglied: Für bestimmte Personenstandsurkunden gelten Erleichterungen durch die EU-Verordnung 2016/1191, etwa mehrsprachige Formblätter.
Typische Dokumente
- Auszüge aus dem Personenstandsregister: Kurzauszug (odpis skrócony) und Vollauszug (odpis zupełny)
- Zeugnisse und Diplome
- Führungszeugnis, Vollmachten
Kurz- oder Vollauszug?
Welche Art von Auszug die deutsche Stelle möchte, hängt vom Verfahren ab. Fragen Sie vor der Beschaffung nach, um doppelte Wege zu vermeiden.
EU-Erleichterungen
Siehe EU-Urkundenverordnung. Für Zeugnisse gilt sie nicht.
Häufige Fragen
Brauche ich bei polnischen Urkunden eine Apostille?
Für erfasste Personenstandsurkunden nicht, wenn sie in einem anderen EU-Staat verwendet werden. Für andere Urkunden prüfen Sie die Anforderung der Behörde.
