Kurz gesagt: Die häufigsten Ablehnungsgründe sind eine abweichende Namensschreibweise, unvollständige Dokumente, fehlende Apostille oder Zusatzbeglaubigung und die Annahme, ein Scan genüge. Wer vorab die Anforderung der Behörde klärt, vermeidet fast alle davon.
Die typischen Fehler
| Fehler | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|
| Namen weichen vom Reisepass ab | Schreibweise aus dem Pass vorgeben, besonders bei kyrillischen und arabischen Namen. |
| Seiten fehlen (Rückseite, Anlagen, Stempel) | Alle Seiten und Vermerke einreichen. |
| Keine Apostille/Legalisation | Vorab klären, siehe Apostille oder Legalisation. |
| Nur Scan, Behörde will Original | Vorab nachfragen, Original per Post mitbestellen. |
| Übersetzer nicht zugelassen | Zulassung prüfen, siehe Übersetzer finden. |
| Unleserliches Original | Besseren Scan liefern; Unleserliches wird vermerkt. |
| Falsche Sprachrichtung | Sprache der Behörde und des Dokuments beachten. |
| Zu spät bestellt | Puffer für Lieferung und Postweg einplanen. |
Was tun bei Beanstandung?
Fragen Sie die Behörde nach dem konkreten Grund, schriftlich wenn möglich. Betrifft er die Übersetzung selbst (Schreibweise, fehlende Angabe), melden Sie sich mit dem Hinweis bei Ihrem Anbieter. Liegt er an Form oder Zusatznachweisen (Apostille), müssen Sie diese beschaffen.
Häufige Fragen
Wer haftet für Fehler in der Übersetzung?
Der Übersetzer haftet für Fehler in der Übersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln. Ob und wie nachgebessert wird, hängt vom Anbieter ab; klären Sie das vorab.
