Kurz gesagt: Türkische Urkunden werden für deutsche Behörden von einem zugelassenen Übersetzer für Türkisch beglaubigt übersetzt. Wichtig sind die exakte Schreibweise der Namen (türkische Sonderzeichen wie ş, ğ, ı) und die Frage, ob die Behörde eine Apostille verlangt; die Türkei gehört dem Haager Apostille-Übereinkommen an.
Typische türkische Dokumente
- Geburtsurkunde und Auszüge aus dem Personenstandsregister (nüfus kayıt örneği)
- Heiratsurkunde, Familienregisterauszug
- Zeugnisse und Diplome
- Führungszeugnis, Vollmachten
Namen und Zeichen
Sonderzeichen der türkischen Schrift werden in der Übersetzung übernommen, sofern die Behörde das akzeptiert. Geben Sie die Schreibweise aus dem Reisepass an, damit Namen in allen Dokumenten übereinstimmen.
Apostille
Prüfen Sie den aktuellen Stand in der Statusübersicht der Haager Konferenz (HCCH). Für türkische Urkunden, die in Deutschland vorgelegt werden, klärt die empfangende Stelle, ob die Apostille nötig ist. Siehe Apostille.
Häufige Fragen
Gibt es mehrsprachige Auszüge?
Für manche Personenstandsurkunden gibt es mehrsprachige Auszüge. Ob die deutsche Behörde sie ohne Übersetzung akzeptiert, entscheidet sie selbst; fragen Sie nach.
