Stand: 28.10.2026 · Redaktion beglaubigt24 · Quellen und Rechtsgrundlagen

Kurz gesagt: Hochschulen und Bewerbungsportale wie uni-assist verlangen für ausländische Zeugnisse meist beglaubigte Übersetzungen, teils zusätzlich beglaubigte Kopien der Originale. Die Zulassungsstelle nennt die genauen Anforderungen, die Notenumrechnung nimmt die Hochschule selbst vor.

Typische Unterlagen

Worauf achten?

  • Welche Sprachen ohne Übersetzung akzeptiert werden, steht in den Anforderungen der Hochschule.
  • Oft werden beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse verlangt: Beglaubigte Kopie.
  • Reihenfolge: Kopie beglaubigen lassen, dann übersetzen lassen, wenn die Hochschule das so verlangt.
  • Fristen im Bewerbungsportal früh beachten.

Welche Unterlagen genau verlangt werden, bestimmt die zuständige Stelle. Fragen Sie vor der Bestellung nach und lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich geben.

Häufige Fragen

Rechnet der Übersetzer meine Noten um?

Nein. Der Übersetzer überträgt die Noten wie im Original. Die Umrechnung nimmt die Hochschule oder das Bewerbungsportal vor.

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