Kurz gesagt: Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um beglaubigte Übersetzungen in kurzen Definitionen.
Begriffe von A bis Z
- Apostille
- Zusatzbeglaubigung für öffentliche Urkunden nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Siehe Apostille.
- Beglaubigte Kopie
- Kopie, deren Übereinstimmung mit der Vorlage bestätigt wird. Siehe Beglaubigte Kopie.
- Beglaubigungsvermerk
- Erklärung des Übersetzers, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist, mit Ort, Datum, Unterschrift und Stempel.
- Beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Beglaubigungsvermerk eines zugelassenen Übersetzers.
- Beeidigter / vereidigter / ermächtigter Übersetzer
- Von Gericht oder Landesjustizverwaltung zugelassener Übersetzer. Siehe Wer darf beglaubigen?.
- Haager Übereinkommen
- Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.
- Legalisation
- Mehrstufige Echtheitsbestätigung einer Urkunde für Staaten ohne Apostille-Verfahren.
- Normzeile
- Abrechnungseinheit für Übersetzungen, häufig 55 Anschläge.
- Öffentliche Urkunde
- Von einer Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person in vorgeschriebener Form ausgestelltes Dokument.
- Personenstandsurkunde
- Urkunde über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder Tod.
- Transliteration
- Buchstabengetreue Übertragung in eine andere Schrift, etwa von Kyrillisch in lateinische Buchstaben.
