Stand: 28.10.2026 · Redaktion beglaubigt24 · Quellen und Rechtsgrundlagen

Kurz gesagt: Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um beglaubigte Übersetzungen in kurzen Definitionen.

Begriffe von A bis Z

Apostille
Zusatzbeglaubigung für öffentliche Urkunden nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Siehe Apostille.
Beglaubigte Kopie
Kopie, deren Übereinstimmung mit der Vorlage bestätigt wird. Siehe Beglaubigte Kopie.
Beglaubigungsvermerk
Erklärung des Übersetzers, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist, mit Ort, Datum, Unterschrift und Stempel.
Beglaubigte Übersetzung
Übersetzung mit Beglaubigungsvermerk eines zugelassenen Übersetzers.
Beeidigter / vereidigter / ermächtigter Übersetzer
Von Gericht oder Landesjustizverwaltung zugelassener Übersetzer. Siehe Wer darf beglaubigen?.
Haager Übereinkommen
Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.
Legalisation
Mehrstufige Echtheitsbestätigung einer Urkunde für Staaten ohne Apostille-Verfahren.
Normzeile
Abrechnungseinheit für Übersetzungen, häufig 55 Anschläge.
Öffentliche Urkunde
Von einer Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person in vorgeschriebener Form ausgestelltes Dokument.
Personenstandsurkunde
Urkunde über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder Tod.
Transliteration
Buchstabengetreue Übertragung in eine andere Schrift, etwa von Kyrillisch in lateinische Buchstaben.

Weiterführende Ratgeber