Stand: 28.10.2026 · Redaktion beglaubigt24 · Quellen und Rechtsgrundlagen

Kurz gesagt: Bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verlangen die zuständigen Stellen beglaubigte Übersetzungen der Abschlüsse und Nachweise, häufig zusammen mit Originalen oder beglaubigten Kopien. Die zuständige Stelle finden Sie über das Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Zuständige Stelle finden

Das Portal Anerkennung in Deutschland hilft, die zuständige Anerkennungsstelle für Ihren Beruf zu finden. Dort sind auch die erforderlichen Unterlagen beschrieben.

Typische Nachweise

Welche Unterlagen genau verlangt werden, bestimmt die zuständige Stelle. Fragen Sie vor der Bestellung nach und lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich geben.

Häufige Fragen

Muss ich auch Lehrpläne übersetzen lassen?

Ob Inhalte der Ausbildung (Fächer, Stunden) mit übersetzt werden müssen, legt die Anerkennungsstelle fest. Fragen Sie nach.

Weiterführende Ratgeber