Kurz gesagt: Gerichte und Notare erwarten für fremdsprachige Urteile, Vollmachten, Verträge und Erbscheine beglaubigte Übersetzungen zugelassener Übersetzer. Rechtsdokumente verlangen Fachwissen, weil Begriffe verschiedener Rechtsordnungen nicht immer deckungsgleich sind.
Typische Dokumente
Worauf achten?
- Rechtsbegriffe werden sinngemäß übertragen; der Übersetzer ergänzt bei Bedarf Anmerkungen.
- Ausländische öffentliche Urkunden brauchen ggf. Apostille: Apostille.
- Gerichte entscheiden, ob Übersetzungen akzeptiert werden. Bei laufenden Verfahren fragen Sie die Geschäftsstelle.
Welche Unterlagen genau verlangt werden, bestimmt die zuständige Stelle. Fragen Sie vor der Bestellung nach und lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich geben.
Häufige Fragen
Ist eine notarielle Übersetzung nötig?
Nein, in Deutschland übersetzen zugelassene Übersetzer; Notare übersetzen nur in Ausnahmefällen. Eine notarielle Beglaubigung wird nur in Sonderfällen verlangt.
