Kurz gesagt: Die Einbürgerungsbehörde verlangt für fremdsprachige Urkunden und Nachweise in der Regel beglaubigte Übersetzungen. Welche Unterlagen erforderlich sind, legt die zuständige Behörde Ihres Wohnorts fest und kann sich unterscheiden.
Typische Dokumente
- Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
- Nachweise zur bisherigen Staatsangehörigkeit
- Zeugnisse und Abschlüsse
- Führungszeugnis des Herkunftslandes
Siehe Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis.
Vorgehen
- Unterlagenliste der Einbürgerungsbehörde besorgen.
- Prüfen, welche Dokumente aus dem Ausland stammen und Apostille oder Legalisation brauchen.
- Beglaubigte Übersetzungen bestellen und Kopien/Originale nach Vorgabe vorlegen.
Welche Unterlagen genau verlangt werden, bestimmt die zuständige Stelle. Fragen Sie vor der Bestellung nach und lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich geben.
Häufige Fragen
Muss ich alle Dokumente neu übersetzen lassen?
Bereits vorhandene beglaubigte Übersetzungen können unter Umständen wiederverwendet werden, wenn die Behörde sie akzeptiert. Fragen Sie nach.
